TSV BABENSHAM

CORONA REGELUNGEN

Liebe Mitglieder des TSV Babensham,

aufgrund der Pandemie Covid-19 ist der Wettkampfbetrieb nur mit Einschränkungen erlaubt. Der Trainingsbetrieb kann  unter gewissen Auflagen der Regierung und Vorgaben der Vorstandschaft wieder aufgenommen werden.

Jede Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs muss vom Vorstand genehmigt werden. Beachtet auch hierzu die Hallenrichtlinien, die unter der Rubrik Hallenbelegung ersichtlich sind.

Ansprechpartner sind hier immer die Abteilungsleiter/Jugendleiter.

Sportliche Grüße,

Kraus Clemens
(1.Vorstand)

Anne Peteranderl
(2. Vorstand)

Covid-19 Richtlinien
TSV Babensham Turnhallennutzung

Die Turnhallen dürfen nur von Gruppen, die zuvor eine Freigabe vom Vorstand des TSV erhalten
haben, benutzt werden.

Alle Übungsleiter müssen von ihren Abteilungsleitern über die hier aufgeführten allgemeinen
Richtlinien zur Turnhallennutzung, sowie über eventuelle zusätzliche Richtlinien für die jeweilige
Sportart informiert werden.

Alle Teilnehmer (bei Jugendlichen auch die Erziehungsberechtigten) müssen vorab über die Richtlinien informiert werden und einmalig das Dokument „Infektionsscreening“ unterschreiben. Eine Schulung in Bezug auf Richtlinien und Hygienekonzept soll bei der ersten Teilnahme erfolgen.

Der Zutritt zum Hallenbereich ist nur Personen erlaubt, die nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Ausübung von Sport im Innenbereich berechtigt sind und die außerdem keine unspezifischen Allgemeinsymptome und respiratorischen Symptome (z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) sowie keine spezifischen Symptome (z. B. Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinnes)
aufweisen.
Die Übungsleiter sind für die Kontrolle der Zutrittsberechtigungen verantwortlich.

Es besteht FFP2-Maskenpflicht im gesamten Innenbereich. Die Maske darf nur für sportliche Aktivitäten, sowie auf fest zugewiesenen Plätzen mit
entsprechendem Abstand und beim Duschen abgenommen werden.

Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist, außer beim Sport, immer einzuhalten.

Das Führen von Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten wird empfohlen.

Zwischen aufeinanderfolgenden Trainingseinheiten verschiedener Gruppen, bei denen ein Ab- bzw.
Aufbau erforderlich ist, wird im Hallenplan eine Pufferzeit von 30 Minuten eingeplant.
Während dieser Zeit muss die Halle belüftet werden und es dürfen sich nur noch die Übungsleiter zum Ab- bzw. Aufbau in der Halle befinden.
Die Teilnehmer sollen pünktlich zu Beginn kommen und am Ende wieder möglichst unverzüglich die
Halle verlassen.

Die Teilnehmer sollen nach Möglichkeit bereits umgezogen zum Trainings kommen, da die Anzahl der
Plätze in den Umkleiden wegen des Mindestabstands beschränkt ist. Die Duschen können unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter benutzt werden. Die Toiletten sollen nach jedem Toilettengang vom Benutzer desinfiziert werden. Nach dem Toilettengang müssen die Hände gewaschen werden.

Alle Teilnehmer sollen eigene Getränke in nicht verwechselbaren Behältnissen mitbringen. Die Sporttaschen sind unter Einhaltung des Mindestabstands abzustellen. Auf Begrüßungen mit Körperkontakt ist zu verzichten.

Der Übungsleiter hat durch Stoßlüften bzw. Dauerlüften für eine gute Belüftung der Halle zu sorgen.

Trainingsmittel sind nach dem Training vom Übungsleiter zu reinigen.

Stand Stand 26.01.2022, genehmigt vom Hygienebeauftragten A. Hänseler

COVID-19 Richtlinien
TSV Babensham Fußballabteilung
Verbandsspiele mit Zuschauern

Es muss von jeder Person, die sich während dem Spiel am Sportgelände aufhält, eine Kontaktdatenerfassung erfolgen. (Name und Erreichbarkeit→ Telefonnr. od. E-Mail)

Ein Ordner mit vorgedruckten Formularen und Register zum Einordnen ist im Büro dafür angelegt. Hinweisschilder, die darauf Aufmerksam machen sind dafür angebracht

Die Personendaten werden vertraulich behandelt und dienen einzig einer möglichen Auskunftserteilung für das zuständige Gesundheitsam

Die maximale Zuschauerkapazität beträgt 200

Die Zuschauer müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Im Freien und bei mind. 1,5m Abstand zu der nächsten Person kann dieser abgenommen werden

Sitzplätze sind mit Abstandsmarkierungen beklebt

Zuschauer am Seitenrand müssen mind. 1,5m Abstand zum Spielfeld einhalten

Bei Nichteinhalten der Hygienerichtlinien muss die jeweilige Person vom Sportgelände verwiesen werden

Es sind Hinweisschilder bzgl. der vorgegebenen Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht

Personen mit Kontakt zu Covid-19 Fällen in den letzten 14 Tagen und / oder sämtlichen Erkältungssymptomen (z.B. Fieber, Husten, Atemnot, …) müssen die Sportstätte verlassen bzw. dürfen diese erst gar nicht betreten. Gleiches gilt, wenn diese Symptome bei anderen Personen im Haushalt vorliegen

Bei der Kontaktdatenerfassung und in den Toiletten sind Möglichkeiten zur Händedesinfektion. Der Laptop steht im Büro auch hier gibt es die Möglichkeit zur Desinfektion

Bei Spielen auf dem Hauptplatz gibt es 3 Zonen.

Zone 1&2 ist von der Schiedsrichterkabine bis einschließlich der beiden Heimkabinen. Dieser Bereich ist mit einer Absperrkette und einem Hinweisschild gekennzeichnet. In dieser Zone sind nur Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Ordnungsdienst und Funktionäre zugelassen

Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte welche frei zugänglich sind und unter freiem Himmel sind. Hier gelten die bereits genannten Vorschriften (Abstandsregel, tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Hygienerichtlinien)

Es ist auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft bzw. der Abreise der beiden Teams zu achten

An und in jeder Kabine sind Richtlinien zur Benutzung ausgehängt. Diese müssen beachtet und eingehalten werden

In jedem Innenraum in der Sportstätte ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen

Die Spielbälle, Fahnen für den Linienrichter, alle benutzten Artikel wie Hüttchen oder Stangen werden nach der Benutzung desinfiziert.

Bei Unsicherheiten, Schwierigkeiten, etc. bitte bei den zuständigen Abteilungsleitern melden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit sich u.a. mit dem Schiedsrichter auszutauschen bzw. Informationen unter www.bfv.de einzuholen

Stand: 20.09.2020 | Ersteller: TSV Babensham – T. Oberlinner – Abteilungsleiter